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   LSG Sachsen, 08.10.2015 - L 3 AL 147/13   

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https://dejure.org/2015,48861
LSG Sachsen, 08.10.2015 - L 3 AL 147/13 (https://dejure.org/2015,48861)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 08.10.2015 - L 3 AL 147/13 (https://dejure.org/2015,48861)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 08. Oktober 2015 - L 3 AL 147/13 (https://dejure.org/2015,48861)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • LSG Sachsen-Anhalt, 28.11.2013 - L 2 AL 78/12

    Berufsausbildungsbeihilfe - Förderungsfähigkeit einer zweiten Berufsausbildung -

    Auszug aus LSG Sachsen, 08.10.2015 - L 3 AL 147/13
    Das Merkmal der dauerhaften Eingliederung ist so zu verstehen, dass die oder der Betroffene die Chance hat, in einem erlernten Beruf oder in einem verwandten Berufsfeld eine der Qualifikation entsprechende Stelle zu finden, die es ermöglicht, ein dem erlernten Beruf entsprechendes Entgelt für das Bestreiten des Lebensunterhalts zu erzielen (vgl. LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 28. November 2013 - L 2 AL 78/12 - info also 2014, 267 ff. = juris Rdnr. 23).
  • LSG Sachsen, 29.01.2015 - L 3 AL 57/11

    Arbeitsförderung; Erkennbarkeit der Ermessensbetätigung; keine Heilung des

    Auszug aus LSG Sachsen, 08.10.2015 - L 3 AL 147/13
    Denn eine Ermessensbetätigung (vgl. § 35 Abs. 1 Satz 3 des Sozialgesetzbuches Zehntes Buch - Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz - [SGB X]) ist nicht zu erkennen (vgl. Sächs. LSG, Urteil vom 29. Januar 2015 - L 3 AL 57/11 - juris Rdnr. 38).
  • LSG Sachsen, 11.10.2012 - L 3 AL 63/11

    Förderungsfähigkeit einer zweiten Ausbildung für einen Anspruch auf

    Auszug aus LSG Sachsen, 08.10.2015 - L 3 AL 147/13
    Eine Zweitausbildung kann nur gefördert werden, wenn eine Eingliederung überregional nicht möglich ist und das Integrationsziel auch durch andere Leistungen der aktiven Arbeitsförderung, insbesondere durch Förderung der beruflichen Weiterbildung, nicht erreicht werden kann (vgl. Sächs. LSG, Urteil vom 11. Oktober 2012 - L 3 AL 63/11 - juris Rdnr. 21).
  • LSG Sachsen, 10.01.2019 - L 3 AL 118/17

    Kein Anspruch eines Kaufmännischen Assistenten für Wirtschaftsinformatik auf

    Eine Zweitausbildung kann nur gefördert werden, wenn eine Eingliederung überregional nicht möglich ist und das Integrationsziel auch durch eine andere Leistung der aktiven Arbeitsförderung, insbesondere durch Förderung der beruflichen Weiterbildung, nicht erreicht wird (vgl. Sächs. LSG, Urteil vom 11. Oktober 2012, a. a. O., Rdnr. 21; Sächs. LSG, Urteil vom 8. Oktober 2015 - L 3 AL 147/13 - juris Rdnr. 16; LSG Hamburg, Urteil vom 5. April 2017 - L 2 AL 63/16 - juris Rdnr. 40, Herbst, a. a. O., § 57 Rdnr. 60).

    Da über den jeweiligen Einzelfall hinausgehende Umstände oder Entwicklungen nicht zu beurteilen sind, besteht keine Veranlassung, der Verwaltung ein von gerichtlicher Kontrolle freien Beurteilungsspielraum einzuräumen (vgl. hierzu Herbst, a. a. O., § 57 Rdnr. 131 m. w. N.; Sächs. LSG, Urteil vom 8. Oktober 2015, a. a. O.).

    Maßgebender Zeitpunkt für die Beurteilung der Richtigkeit der Prognose ist in Fällen wie dem vorliegenden, mit denen mit der zweiten Berufsausbildung vor Erlass des Widerspruchsbescheides begonnen wurde, der Abschluss des Verwaltungsverfahrens (vgl. BSG, Urteil vom 11. Mai 2000 - B 7 AL 18/99 R - SozR 3-4100 § 36 Nr. 5 = juris Rdnr. 19; Sächs. LSG, Urteil vom 8. Oktober 2015, a.a. O., Rdnr. 17; LSG Berlin-Brandenburg, a. a. O., Rdnr. 24; LSG Hamburg, a. a. O., Rdnr. 43).

  • LSG Hamburg, 05.04.2017 - L 2 AL 63/16

    Anspruch des Arbeitslosen auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe

    § 60 Abs. 2 Satz 2 SGB III a.F. setzt auf Tatbestandsseite eine gerichtlich voll überprüfbare Prognoseentscheidung voraus, in deren Rahmen insbesondere der Vorrang der Vermittlung nach § 4 SGB III zu beachten ist (hierzu und zum Folgenden Sächsisches LSG, Urteil vom 8. Oktober 2015 - L 3 AL 147/13, juris, Rn. 16).

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Richtigkeit der Prognose ist in Fällen wie dem vorliegenden, in denen mit der zweiten Berufsausbildung vor Erlass des Widerspruchsbescheids begonnen wurde, der Abschluss des Verwaltungsverfahrens (vgl. BSG, Urteil vom 11. Mai 2000 - B 7 AL 18/99 R, SozR 3-4100 § 36 Nr. 5 = juris, Rn. 19; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 10. Februar 2016 - L 18 AL 296/14, juris, Rn. 24; Sächsisches LSG, Urteil vom 8. Oktober 2015 - L 3 AL 147/13, juris, Rn. 17).

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